
Deutsches Recht bezeichnet: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Recht
[1931–1945] - Die Zeitschrift Deutsches Recht erschien von 1931 bis 1945 in Berlin und an anderen Verlagsorten und war das Zentralorgan des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes (so auch der Untertitel der Zeitschrift). Es gab eine „Ausgabe A, Wochenausgabe“, eine „Ausgabe B, Monatsausgabe“ und eine „Wiene...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Recht_(1931–1945)
[historisch] - Unter deutschem Recht wird rechtshistorisch das auf germanische (zumal sächsische und fränkische) Rechtsvorstellungen zurückgehende Recht verstanden. Als das auf germanischer Grundlage erwachsene Recht deutschsprachiger Länder wird es vom römischen Recht abgegrenzt. In diesem Sinne ist das deutsche Recht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Recht_(historisch)

deutsches Recht: Friedrich Carl von Savigny (Ausschnitt aus einem Gemälde von Franz Krüger) Unter deutschem Recht wird im Gegensatz zum römischen Recht das Recht verstanden, das auf germanische Rechtsvorstellungen zurückgeht. Deutsches Recht in diesem Sinn ist also nicht identisch mit dem ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit deutschem Recht wird im weiteren Sinn das Recht des deutschen Staatsgebietes im Laufe der Zeit (siehe auch Epochen des deutschen Rechts) bezeichnet. Mit deutschem Recht im engeren Sinn, wird das Recht der deutschsprachigen Einzelstaaten im Mittelalter bezeichnet. Das deutsche Recht (im weiteren Sinn) hat sich aus dem germanischen Recht entwicke...
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https://www.lexexakt.de/glossar/deutschesrecht.php

Deutsches Recht . Der mit diesem Ausdruck verbundene Begriff ist ein verschiedener, je nachdem man dabei das Herrschaftsgebiet oder den Ursprung der Rechtsnormen im Auge hat. In ersterer Beziehung versteht man unter deutschem Rechte das in Deutschland geltende Recht, während man mit Rücksicht auf den Entstehungsgrund damit das aus deutschnational...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Mittelalter) das aus den Volksrechten der germanischen Stämme (z. B. Lex Salica, Stammesrecht der Franken) gewachsene, in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts geltende Recht, dessen Grundzüge in den neueren Kodifikationen mit denen des römischen Rechts verknüpft sind (z. B. deutsch-rechtliche Z�...
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https://www.wissen.de//lexikon/deutsches-recht-mittelalter
(Neuzeit) das Recht Deutschlands, ursprünglich das aus den Volksrechten der germanischen Stämme gewachsene, in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts geltende Recht, seit der Rezeption beeinflusst vor allem durch das römische Recht des Corpus Juris Civilis und durch das des Corpus Juris Canonici ; in...
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https://www.wissen.de//lexikon/deutsches-recht-neuzeit
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